Von: K.J.P.
„weil das Eigentum des B durch das Wegerecht beeinträchtigt wird“ Das ist meines Erachtens so nicht richtig. B ist eben (noch) nicht Eigentümer, zu seinem Vorteil ist lediglich die Vormerkung...
View ArticleVon: Patrick Birtel
Als Antwort auf <a href="https://www.juraexamen.info/die-vormerkung-gutglaubiger-erst-und-zweitwerwerb/#comment-2088">K.J.P.</a>. danke für die Anmerkung, da war ich ungenau! Ich hätte...
View ArticleVon: BB
Anmerkung: Die Vormerkung geht bei der Abtretung nach § 401 BGB analog mit, da nicht ausdrücklich in der Norm genannt.
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